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Wie lange besteht die Pflicht, den Nachweis zur Messung von Kühlschmierstoffen aufzubewahren?

Im Abschnitt 7.4 "Aufbewahrung der Prüfergebnisse" der DGUV Regel 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen" ist Folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Prüfergebnisse nach Abschnitt 7.1 und die durchgeführten Maßnahmen in einem Prüfbuch oder in einer Datei dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen sind mindestens drei Jahre aufzubewahren. Der Unternehmer hat dafür zu ...

Stand: 01.07.2025

Dialog: 44149

In welchen zeitlichen Abständen haben Arbeitsplatz- bzw. Emissionsmessungen für Quecksilber zu erfolgen?

durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere geeignete Methoden zur Ermittlung der Exposition zu überprüfen. (...) " D. h. es besteht keine pauschale gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung von Arbeitsplatzmessungen zum Nachweis der Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten (AGWs; siehe Technische Regel für Gefahrstoffe 900). Eigenschaften von Quecksilber und abgeleitete Verpflichtungen: Nach den Angaben in der GESTIS ...

Stand: 20.10.2016

Dialog: 19315