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Wie gehe ich mit gehäufter Exposition von Dieselmotoremissionen im Freien um?

Schutzmaßnahmen gemäß Abschnitt 4 "Schutzmaßnahmen" der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen.Nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der GefStoffV hat der Arbeitgeber eine Informationsermittlung durchzuführen und eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde ...

Stand: 26.03.2019

Dialog: 5728

Ist es zulässig, dass der Fahrer eines dieselbetriebenen Aufsitzmähers dauerhaft die Dieselemissionen einatmen muss?

) auch die Maßnahmen nach § 10 Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen zu treffen. Hierzu hat der Arbeitgeber eine Informationsermittlung durchzuführen und eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Weiter darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen ...

Stand: 04.04.2019

Dialog: 17039