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Woher leitet sich ab, dass Trockenkehren mit dem Besen nicht zulässig ist?

Beim trockenen Kehren/Fegen mit dem Besen von abgelagertem Staub bzw. pulvrigem Material wird sehr viel Staub aufgewirbelt, der dann zu hohen Staubexpositionen führt. Es handelt sich dabei, neben dem sichtbaren einatembaren Staub (E-Fraktion), vor allem um den feinen, lungengängigen Staub (A-Fraktion). Durch die geringe Größe und Masse der Partikel, die durch das Auge in der Regel ...

Stand: 08.09.2021

Dialog: 43577