Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Welche praktikablen Empfehlungen gibt es hinsichtlich des Anbringens bzw. Mitführens von Betriebsanweisungen bei nicht stationären Arbeitsplätzen?

Soweit bei nicht stationären Arbeitsplätzen gefährliche Stoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingesetzt werden, hat der Arbeitgeber die Gefährdungen an den Arbeitsplätzen zu beurteilen, an denen die Beschäftigten mit den Gefahrstoffen umgehen [Hilfestellungen hierzu u. a. siehe Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG)]. In Abhängigkeit von den hieraus resultierenden ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 2969

Wie kann der Umgang mit geringen Mengen an Gefahrstoffen vernünftig eingeschätzt werden, ohne eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren?

,- keine Betriebsanweisung und keine Unterweisung erstellt/vorgenommen werden und- keine arbeitsmedizinsiche Vorsorge durchgeführt werden muss.Beim sachgemäßen Verwenden von Gerschirrspültabs, Korrektur-Fluid und Klebestiften in büroüblichen Mengen sollte in der Regel eine geringe Gefährdung der Beschäftigten vorliegen.Hinweise:Weitere Informationen finden sich in der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 13.05.2024

Dialog: 13207