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Wie kann der Umgang mit geringen Mengen an Gefahrstoffen vernünftig eingeschätzt werden, ohne eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren?

Auch nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) muss in einer Gefährdungsbeurteilung strukturiert dargelegt werden, welche Gefährdungen vorhanden sind.Eine Gefährdungsbeurteilung muss auf Grund von § 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) durchgeführt werden. In der Gefährdungsbeurteilung sind insbesondere die physikalischen, chemischen und biologischen Einwirku ...

Stand: 13.05.2024

Dialog: 13207

Wie ist ein leichtentzündlicher Reiniger nach GefStoffV zu bewerten? Ist eine Ermittlung der Maßnahmenstufe erforderlich?

die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass für die Tätigkeiten mit dem Reiniger die Kriterien des o. g. § 6 Absatz 13 der GefStoffV erfüllt sind, so reichen die allgemeinen Schutzmaßnahmen aus. Die physikalisch-chemischen Gefährdungen (vornehmlich Brand- und Explosionsschutz) sind davon unabhängig zu beurteilen. Die Vorschriften ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 4486