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Rechercheergebnisse

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Wie kann der Umgang mit geringen Mengen an Gefahrstoffen vernünftig eingeschätzt werden, ohne eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren?

oder freigesetzt werden können." Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren.Hierbei müssen vor allem die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt beteiligt werden. Kommen alle, die für den Arbeitsschutz im Betrieb Verantwortung tragen, zu dem Ergebnis, dass eine geringe Gefährdung vorliegt, kann von einer zutreffenden Bewertung ausgegangen werden. Alle Maßnahmen ...

Stand: 13.05.2024

Dialog: 13207

Welche praktikablen Empfehlungen gibt es hinsichtlich des Anbringens bzw. Mitführens von Betriebsanweisungen bei nicht stationären Arbeitsplätzen?

Ergebnissen sind dann die Maßnahmen nach dem gefahrstoffrechtlichen gestuften Maßnahmenkonzept zu veranlassen (siehe hierzu auch die Schutzleitfäden für häufige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in chemischen Betrieben).Grundsätzlich muss sichergestellt werden, dass den Beschäftigten eine gefahrstoffrechtliche schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung Rechnung trägt, zugänglich gemacht ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 2969