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Rechercheergebnisse

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Wie kann der Umgang mit geringen Mengen an Gefahrstoffen vernünftig eingeschätzt werden, ohne eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren?

oder freigesetzt werden können." Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren.Hierbei müssen vor allem die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt beteiligt werden. Kommen alle, die für den Arbeitsschutz im Betrieb Verantwortung tragen, zu dem Ergebnis, dass eine geringe Gefährdung vorliegt, kann von einer zutreffenden Bewertung ausgegangen werden. Alle Maßnahmen ...

Stand: 13.05.2024

Dialog: 13207

Wie ist ein leichtentzündlicher Reiniger nach GefStoffV zu bewerten? Ist eine Ermittlung der Maßnahmenstufe erforderlich?

die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass für die Tätigkeiten mit dem Reiniger die Kriterien des o. g. § 6 Absatz 13 der GefStoffV erfüllt sind, so reichen die allgemeinen Schutzmaßnahmen aus. Die physikalisch-chemischen Gefährdungen (vornehmlich Brand- und Explosionsschutz) sind davon unabhängig zu beurteilen. Die Vorschriften ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 4486