Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Welche praktikablen Empfehlungen gibt es hinsichtlich des Anbringens bzw. Mitführens von Betriebsanweisungen bei nicht stationären Arbeitsplätzen?

Ergebnissen sind dann die Maßnahmen nach dem gefahrstoffrechtlichen gestuften Maßnahmenkonzept zu veranlassen (siehe hierzu auch die Schutzleitfäden für häufige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in chemischen Betrieben).Grundsätzlich muss sichergestellt werden, dass den Beschäftigten eine gefahrstoffrechtliche schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung Rechnung trägt, zugänglich gemacht ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 2969

Wie kann der Umgang mit geringen Mengen an Gefahrstoffen vernünftig eingeschätzt werden, ohne eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren?

Absatz 10 GefStoffV). Es sollte aber nachvollziehbar sein, bei welchen Tätigkeiten im Betrieb mit welchen Stoffen eine geringe Gefährdung ermittelt wurde.Das bedeutet, dass bei einer geringen Gefährdung u. a.- keine Aufnahmen in ein Gefahrstoffverzeichnis erfolgen,- keine Subsitutionsprüfungen durchgeführt werden,- keine PSA bereitgestellt werden,- keine Ermittlungen der Arbeitsplatzgrenzwerte erfolgen ...

Stand: 13.05.2024

Dialog: 13207