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Muss das Expositionsverzeichnis nach § 14 Abs. 3 Gefahrstoffverordnung bei einer veränderten Einstufung eines kanzerogenen Stoffes rückwirkend geändert werden?

Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in der Technischen Regel TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B" unter Nr. 3 Abs.3:"Wird die Gefährdungsbeurteilung aufgrund von Veränderungen an den Arbeitsplätzen oder aufgrund von neuen Informationen geändert, hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob eine Aufnahme de ...

Stand: 16.03.2020

Dialog: 43067

Ist es notwendig, die Beschäftigten, die beim Umgang mit Asbest emissionsarme Verfahren ausführen, in der Zentralen Expositionsdatenbank (ZED) zu führen?

Entsprechend § 10a der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis über die Beschäftigten zu führen, die solche Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben, bei denen die Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung ihrer Gesundheit ergibt, um im Falle einer späteren Erkrankung die Höhe und die D ...

Stand: 05.06.2025

Dialog: 44137