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Ab welcher Menge stellt ein Gefahrstoff keine Gefahr mehr für Beschäftigte da? Wie ist dieser Satz zu verstehen?

Der Begriff der geringen Gefährdung ergibt sich aus § 6 (11) GefStoffV: "Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund der dem Gefahrstoff zugeordneten Gefährlichkeitsmerkmale, einer geringen verwendeten Stoffmenge, einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und der Arbeitsbedingungen insgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten..." Die Stoffmenge ...

Stand: 26.03.2014

Dialog: 20744

Wenn Beschäftigte dienstlich Fahrzeuge oder bspw. Rasenmäher mit Ottokraftstoff betanken, muss für diese Tätigkeit dann ein Verzeichnis nach § 10a Absatz 1 GefStoffV geführt werden?

Bei der Beurteilung, ob Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen die Notwendigkeit der Führung eines Verzeichnisses gemäß §10a Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nach sich ziehen, hilft die TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B".Unter der Nummer 4 (Kriterien für die Aufnahme ...

Stand: 13.03.2025

Dialog: 43603

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