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Muss ein Stoff, welcher nicht als gefährlich eingestuft ist, trotzdem in das Gefahrstoffverzeichnis eingetragen werden, wenn in Abschnitt "16: Sonstige Angaben" H-Sätze stehen?

auch Bestandteile von Pflanzen und Tieren, wenn sie gefährliche Eigenschaften aufweisen (z. B. sensibilisierend nach TRGS 907). Solche Stoffe oder Gemische sind gegebenenfalls gemäß § 6 Absatz 3 GefStoffV selbst einzustufen (s. TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“).(6) Gefahrstoffe sind auch alle Stoffe, für die Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900), Biologische Grenzwerte (TRGS ...

Stand: 26.10.2021

Dialog: 43601