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Muss das Expositionsverzeichnis nach § 14 Abs. 3 Gefahrstoffverordnung bei einer veränderten Einstufung eines kanzerogenen Stoffes rückwirkend geändert werden?

Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in der Technischen Regel TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B" unter Nr. 3 Abs.3:"Wird die Gefährdungsbeurteilung aufgrund von Veränderungen an den Arbeitsplätzen oder aufgrund von neuen Informationen geändert, hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob eine Aufnahme de ...

Stand: 16.03.2020

Dialog: 43067