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Müssen vorhandene Gefährdungsbeurteilungen an die jeweils aktuelle Gefahrstoffverordnung angepasst werden?

können sein:...7. Änderungen im Regelwerk (z.B. GefStoffV, BetrSichV, ArbMedVV, TRGS, relevante TRBS oder DGUV-Vorschriften und -Regeln),..."Eine pauschale Antwort, ob die bereits vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen überprüft und ggf. aktualisiert werden müssen, ist daher nicht möglich: Ein genereller "Bestandsschutz" besteht nicht; eine notwendige Überprüfung und ggf. Aktualisierung ist in erster Linie davon ...

Stand: 17.01.2019

Dialog: 3891

Müssen auch die bei einem Prozess entstehenden Gefahrstoffe (z.B. Schweißrauch, Dieselmotoremissionen, Eichenholzstaub) in das Gefahrstoffverzechnis aufgenommen werden?

nicht erfüllen, aber auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können,alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist.Zusätzlich zu den eingesetzten Stoffen sind also insbesondere auch entstehende Stoffe ...

Stand: 30.10.2024

Dialog: 17835