Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

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Dürfen Erkenntnisse aus dem Biomonitoring ohne Zustimmung der Beschäftigten für den Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (ODIN) genutzt werden?

. Mit der Nutzung geht die Herausgabe- und Archivierungspflicht im Namen aller Unfallversicherungsträger auf die DGUV über.Mitarbeitende können beim ZED einen schriftlichen Auszug über ihre Expositionshistorie anfordern. Die Daten werden dauerhaft gesichert und für mindestens 40 Jahre nach Ende der Exposition gespeichert. Auf Wunsch können die im ZED erfassten Daten auch für die arbeitsmedizinische Nachsorge ...

Stand: 26.02.2025

Dialog: 44069

Ergibt sich eine Entbindung des Arbeitgebers zur arbeitsmedizinischen Nachsorge beim Umgang mit kanzerogenen Stoffen?

jedoch auf den zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen. Zuständig für ZED und ODIN ist die DGUV, bei Fragen zu den Voraussetzungen für die Meldungen bzw. Nutzung der Funktionen wird empfohlen, sich direkt an die Verantwortlichen zu wenden (Kontakt).  Weitere Hinweise FAQ – Was sind Anlässe für die nachgehende Vorsorge? DGUV – Nachgehende Vorsorge ODIN – Organisationsdienst für nachgehende ...

Stand: 13.03.2025

Dialog: 44093