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Wie habe ich den Begriff "unter Verschluss" in der Gefahrstoffverordnung § 8(7) und TRGS 510 4.3(1) zu verstehen?

In der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" ist hierzu unter 6.5 "Allgemeine Schutzmaßnahmen - Lagerung" in Absatz 17 Folgendes nachzulesen:"Eine Aufbewahrung unter Verschluss kann u. a. durch verschlossene Arbeitsräume und Lager, z.B. Schlüssel, Codekarten, RFID-Transponder (radio-frequency identification), oder verschlossene Schränke oder Container erfolgen. Auch ein Betriebsgelände mit Werkszaun und Zuga ...

Stand: 14.09.2022

Dialog: 43709

Gilt die TRGS 509 für das Umfüllen/Dosieren von IBC in Kanister, wobei die IBC für die Dauer der Dosierung fest an dem vorgesehenen Lagerort stehen und an entprechende Umfüllstationen angeschlossen sind?

unter der Nummer 2 Absatz 8 ist folgendes nachzulesen:"Ortsbewegliche Behälter im Sinne dieser TRGS sind dazu bestimmt, dass in ihnen Gefahrstoffe transportiert und gelagert werden. Zu den ortsbeweglichen Behältern gehören sowohl die gefahrgutrechtlich zugelassenen Transportbehälter wie1. Verpackungen (z.B. Fässer, Kanister, Flaschen, Säcke),2. Großpackmittel (z.B. IBC, Big Bags bzw. FIBC),3. Großverpackungen,4 ...

Stand: 19.11.2020

Dialog: 43300