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Dürfen Erkenntnisse aus dem Biomonitoring ohne Zustimmung der Beschäftigten für den Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (ODIN) genutzt werden?

mit krebserzeugenden/keimzellmutagenen Stoffen und Gemischen oder berufsbedingter Strahlenexposition gewährleistet ist. Auf der Webseite von ODIN (https://www.odin-info.de/) ist nachzulesen, dass für eine Meldung an ODIN ist eine Einverständniserklärung der Mitarbeitenden erforderlich ist. Zuständig für ZED und ODIN ist die DGUV, bei Fragen zu den Voraussetzungen für die Meldungen bzw. Nutzung der Funktionen ...

Stand: 26.02.2025

Dialog: 44069

Ergibt sich eine Entbindung des Arbeitgebers zur arbeitsmedizinischen Nachsorge beim Umgang mit kanzerogenen Stoffen?

jedoch auf den zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen. Zuständig für ZED und ODIN ist die DGUV, bei Fragen zu den Voraussetzungen für die Meldungen bzw. Nutzung der Funktionen wird empfohlen, sich direkt an die Verantwortlichen zu wenden (Kontakt).  Weitere Hinweise FAQ – Was sind Anlässe für die nachgehende Vorsorge? DGUV – Nachgehende Vorsorge ODIN – Organisationsdienst für nachgehende ...

Stand: 13.03.2025

Dialog: 44093