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Hat sich durch die begriffliche Änderung - sonstige beauftragte Personen - zu "einer an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Person nach Kapitel 1.3 ADR" etwas geändert?

über das Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Grundlage für die Bestellung von "beauftragten Personen" sowie "sonstigen verantwortlichen Personen" ergibt sich aus dem § 9 (2) "Handeln für einen anderen" Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). (2) Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebes oder einem sonst dazu Befugten 1. beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, oder 2. ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung ...

Stand: 04.08.2015

Dialog: 24445

Hat die DGUV Vorschrift 54 (Winden, Hub- und Zuggeräte) Gültigkeit, wenn Hubwinden auf unseren Flurförderzeugen verbaut sind?

und         Nr. 2 Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von LastenTRBS 2111 Teil 1 Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln. ...

Stand: 22.03.2021

Dialog: 43117