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Rechercheergebnisse

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Hat sich durch die begriffliche Änderung - sonstige beauftragte Personen - zu "einer an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Person nach Kapitel 1.3 ADR" etwas geändert?

auf Grund eines entsprechenden Auftrages für eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so ist Satz 1 sinngemäß anzuwenden. Eine schriftliche Beauftragung wird nicht explizit gefordert, jedoch dürfte es in der Praxis schwer umsetzbar sein, eine ausdrückliche Beauftragung nachzuweisen. Das oftmals praktizierte Verfahren, mit Nennung des Namens im Intranet ohne weitere Beauftragung ...

Stand: 04.08.2015

Dialog: 24445

Sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger an die Gefahrgutvorschiften bzw. ADR-Auflagen gebunden?

die nach Landesrecht zuständigen Stellen ermächtigt, Ausnahmen nach den Transportvorschriften zu erlassen. Im Rahmen des Ausnahmeantrages hat der Antragsteller Gutachten, Sicherheitsvorkehrungen und Sachverständigenanalysen vorzulegen. Die Ausnahme soll außerdem zeitlich befristet sein, die Einmaligkeit soll gewahrt werden. Zusätzlich sind in der Gefahrgutausnahmeverordnung –GGAV- Möglichkeiten des Transportes ...

Stand: 19.03.2019

Dialog: 13671