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Hat sich durch die begriffliche Änderung - sonstige beauftragte Personen - zu "einer an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Person nach Kapitel 1.3 ADR" etwas geändert?

Nach der alten Gefahrgutbeauftragtenverordnung waren "sonstige verantwortliche Personen" solche, denen nach den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter unmittelbar Aufgaben zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen worden sind, insbesondere Fahrzeugführer, Schiffsführer, ausgenommen Unternehmer und Inhaber von Betrieben (§ 1a Ziffer 6 der aufgehobenen GbV vom  26. März 1998). Mit ...

Stand: 04.08.2015

Dialog: 24445

Müssen die betriebseigenen Fahrzeuge auf einem nicht abgeschlossenen Betriebsgelände der StVZO entsprechen?

oder stillschweigende Freigabe durch den Berechtigten zur allgemeinen Verkehrsbenutzung. Insoweit können auch Wege auf einem privaten Fabrikgelände, das jedermann offen steht, dem öffentlichen Verkehr dienen. Auch ein der Öffentlichkeit zugänglicher Firmenparkplatz kann als öffentlicher Straßenverkehr gelten (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 1 StVO Rz. 13, 14; Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 13. Aufl., § 1 ...

Stand: 10.07.2024

Dialog: 6539