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Hat sich durch die begriffliche Änderung - sonstige beauftragte Personen - zu "einer an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Person nach Kapitel 1.3 ADR" etwas geändert?

über das Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Grundlage für die Bestellung von "beauftragten Personen" sowie "sonstigen verantwortlichen Personen" ergibt sich aus dem § 9 (2) "Handeln für einen anderen" Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). (2) Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebes oder einem sonst dazu Befugten 1. beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, oder 2. ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung ...

Stand: 04.08.2015

Dialog: 24445

Müssen die betriebseigenen Fahrzeuge auf einem nicht abgeschlossenen Betriebsgelände der StVZO entsprechen?

" und speziell zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) im § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt.Nach Punkt 2.6 zu § 1 Abs. 1 "Fahrzeuge als Arbeitsmittel" der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitverordnung (LV 35) gehören alle Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, zu den Arbeitsmitteln im Sinne der BetrSichV. Welche ...

Stand: 10.07.2024

Dialog: 6539