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Darf unser Fahrer, der keinen Gefahrgutführerschein hat, 100 1-Liter-Dosen Aceton vom Lieferanten abholen?

auf der Straße befasst ist, muss entsprechend ihrer Verantwortlichkeiten und Funktionen eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 über die Bestimmungen erhalten haben, die für die Beförderung dieser Güter gelten. Diese Vorschrift gilt z.B. für das vom Beförderer oder Absender beschäftigte Personal, das die gefährlichen Güter beladene und entladende Personal, das Personal der Spediteure und Verlader ...

Stand: 02.05.2019

Dialog: 18912

Hat sich durch die begriffliche Änderung - sonstige beauftragte Personen - zu "einer an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Person nach Kapitel 1.3 ADR" etwas geändert?

). Mit Inkrafttreten der Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV  vom  25. Februar 2011 www.gesetze-im-internet.de/gbv_2011/index.html gilt eine wesentlich geänderte Fassung. Eine "sonstige verantwortliche Person" wird dort nicht mehr genannt, mit der Folge, dass die alten Beauftragungen keine Rechtsgrundlage mehr haben. Die Verantwortlichkeit des Unternehmens im Gefahrgutrecht definiert sich jetzt alleine ...

Stand: 04.08.2015

Dialog: 24445