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Hat die DGUV Vorschrift 54 (Winden, Hub- und Zuggeräte) Gültigkeit, wenn Hubwinden auf unseren Flurförderzeugen verbaut sind?

Durchführungsanweisungen ausgenommen. Die DGUV Vorschrift 54 gilt für die genannten Hubwinden.In § 2 DGUV Vorschrift 54 heißt es:Winden, Hub- und Zuggeräte im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Geräte, die allein oder in Verbindung mit anderen Einrichtungen zum Heben, Senken, Ziehen oder Drücken von Lasten oder zum Spannen oder zum Heben und Senken von Personen verwendet werden und bei denen 1. Seile ...

Stand: 22.03.2021

Dialog: 43117

Müssen in Dienstfahrzeugen Kopfstützen im Fond nachgerüstet werden?

" bestimmt in § 8 Absätzen 8 und 9, dass "in Personenkraftwagen, ..... die Außensitze jeweils mit einem Schulterschräggurt in Verbindung mit einem Beckengurt sowie einer Einrichtung, die die Gurte automatisch dem Benutzer anpasst, und einem im Bedarfsfall in Funktion tretenden Verriegelungsmechanismus (Automatik-Dreipunktgurt) ausgerüstet sein müssen."Die Durchführungsanweisung zu § 8 Abs. 8 der DGUV ...

Stand: 17.03.2019

Dialog: 11496