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Muss ein 25 km/h-Anhänger in einem kommunalen Betrieb eine Auflaufbremse haben?

von mindestens 30 % ausreichend. Nach der Ersten Inbetriebnahme genügt abweichend von Satz 2 eine Abbremsung von 40 % bzw. abweichend von Satz 3 eine Abbremsung von 25 %. Bei Sattelanhängern muss die jeweilige Bremswirkung dem von den Achsen getragenen Anteil des zulässigen Gesamtgewichtes entsprechen.(5) Die zulässige Anhängelast maschinell angetriebener Fahrzeuge, die zum Ziehen von Anhängefahrzeugen ...

Stand: 13.02.2022

Dialog: 43637

Ist bei einem kraftschlüssig (mittels Reibkraft) arbeitendem Lastaufnahmemittel (Kran) die Last besonders zu sichern?

Uns sind aus dem Arbeitsschutzrecht keine Vorschriften bekannt, die bei kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemitteln pauschal zusätzliche Vorkehrungen wegen eines möglichen Herabfallens der Last fordern. An jedem Kran muss aber die zulässige Tragfähigkeit dauerhaft und leicht erkennbar angebracht sein.Im § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) wird als eine Grundpflicht des Arbeitgebers genannt ...

Stand: 31.07.2018

Dialog: 42382