Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

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Muss beim Transport von Gefahrstoffen (Kleinmengen) ein Sicherheitsdatenblatt mitgeführt werden?

Nein, es muss kein Sicherheitsdatenblatt mitgeführt werden. Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus dem Gefahrstoffrecht, der Transport von gefährlichen Gütern hingegen richtet sich nach den Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).Hinweise:Weitere Informationen zum Transport von gefährlichen Gütern in der Bauwirtschaft finden ...

Stand: 07.06.2024

Dialog: 30547

Müssen Sharps (ASN 18 01 01) für den Transport mit der UN-Nummer 3291 gekennzeichnet werden?

. Neben der Angabe der UN-Nummer muss zusätzlich noch der Gefahrzettel nach dem Muster Nr. 6.2 angebracht werden. Zusätzlich können noch weitere Kennzeichnungen - auch aus anderen Rechtsbereichen- notwendig sein. Beispielsweise könnte geprüft werden, ob eine Einstufung und damit auch Kennzeichnung als umweltgefährdender Stoff gemäß 5.2.1.8. ADR vorliegt oder ob Ausrichtungspfeile gemäß 5.2.1.9. ADR ...

Stand: 10.02.2017

Dialog: 28529