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Müssen beim Transport von Gasen -nach 1.1.3.1c ADR- die Trennwand zwischen Laderaum und Fahrgastraum in Kundendienstfahrzeugen luft-/gasdicht sein?

werden. Die Versandstücke sind daher vorzugsweise in belüftete oder offene Fahrzeuge zu verladen. In den GGVSEB-Richtlinien RSEB wird für Gase der Klasse 2 aufgrund der Unfallsituation auf die Vorgaben des DVS Merkblattes 0211 sowie die Vorgaben der TRG 280 Nr.4.4 verwiesen. Offene Fahrzeuge Bei der Beförderung mit offenen Fahrzeugen (Pritsche) ist immer ausreichende Lüftung gewährleistet.Gedeckte Fahrzeuge ...

Stand: 21.07.2017

Dialog: 4356

Wann gelten Fahrzeuge als belüftet im Sinne der GGVSEB?

zu verladen. In den GGVSEB-Richtlinien RSEB wird für Gase der Klasse 2 aufgrund der Unfallsituation auf die Vorgaben des DVS Merkblattes 0211 sowie die Vorgaben der TRG 280 Nr.4.4 verwiesen. Offene Fahrzeuge Bei der Beförderung mit offenen Fahrzeugen (Pritsche) ist immer ausreichende Lüftung gewährleistet. Gedeckte Fahrzeuge Werden Flüssiggasflaschen oder andere Versandstücke mit Flüssiggas in gedeckten ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 5171