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Wann gelten Fahrzeuge als belüftet im Sinne der GGVSEB?

, die für die Beförderung von Flüssiggasflaschen besonders relevanten Bestimmungen aus dem umfangreichen Gefahrgut-Transport-Recht sicher und schnell anzuwenden. Es richtet sich insbesondere an Unternehmer in Kleinbetrieben, die mit ihren Fahrzeugen Flüssiggasflaschen in geringen Stückzahlen zu Betrieben, Baustellen etc. befördern.Unter dem Punkt 7.3.1 ist folgendes zu einer ausreichende Be- und Entlüftung nachzulesen ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 5171

Müssen beim Transport von Gasen -nach 1.1.3.1c ADR- die Trennwand zwischen Laderaum und Fahrgastraum in Kundendienstfahrzeugen luft-/gasdicht sein?

Werden Flüssiggasflaschen oder andere Versandstücke mit Flüssiggas in gedeckten Fahrzeugen (z. B. geschlossene Bauart, Kastenwagen) befördert, kann ausreichende Lüftung durch mindestens zwei Lüftungsöffnungen von mindestens je 100 cm², von denen eine in Bodennähe, die andere in Deckennähe angeordnet sein muss, hergestellt werden. Im Betrieb ist darauf zu achten, dass die Lüftungsöffnungen frei und funktionsfähig ...

Stand: 21.07.2017

Dialog: 4356