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Reichen hierfür die Regelungen der TRGS 250 aus oder müssen wir trotz des fußläufigen Weges gemäß ADR kennzeichnen?

Eine Kennzeichnung nach dem ADR ist nicht erforderlich, da der Transport nicht mit einem Fahrzeug stattfindet. Siehe hierzu § 1 Absatz 1 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG). Dort heißt es:"Dieses Gesetz gilt für die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Magnetschwebebahn-, Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie für das Herstellen, Einführen und Inverkehrbringen von Verpackungen, Befö ...

Stand: 17.12.2025

Dialog: 44211

Welche Regelungen sind bei Sammlung und Transport von Sonderabfällen in Kleinmengen zu beachten?

und Verkehr (BMDV) angeboten.Direkte Arbeitschutzauflagen ergeben sich neben den einschlägigen Gesetzen, wie Arbeitsschutzgesetz oder Gefahrstoffverordnung, aus der TRGS 520 Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und zugehörigen Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle.    ...

Stand: 22.03.2023

Dialog: 6215