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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 21 bis 22 von 22 Treffern

Verschiedene Fragen zum Transport von medizinischen Instrumenten, Transportbehältern, Krankenhauswäsche und Infektionsgefahren.

Die Klassifizierung von medizinischen Abfällen, Geräten, Instrumenten etc. zur Beförderung auf der Straße erfolgt nach den Kriterien des Unterabsatz 2.2.62.1.5.9 ADR. In diesem Unterabsatz werden auch die zu verwendenden Verpackungen beschrieben. Weitere Erläuterungen zu diesem Thema werden auch in den Abschnitten 2-6.1 bis 2-12 der RSEB aufgeführt. Die Größe der Aufschriften bzw. Schriftgröße wer ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 19686

Ab welcher Verdünnung fällt ein Gefahrgut der Klasse 6.1 aus dieser Klasse heraus?

Grundsätze zur Klassifizierung von gefährlichen Gütern/Stoffen ergeben sich aus dem Teil 2 zu den internationalen Gefahrgutvorschriften, hier das ADR. Soweit Stoffe in den UN Nummern genannt werden, sind sie diesen zuzuordnen. Zuordnungen von nicht namentlich genannten toxischen Stoffen einschließlich Lösungen und Gemische müssen gemäß dem Abschnitt 2.2.61 "Giftige Stoffe" ADR beurteilt werden. Hi ...

Stand: 19.08.2014

Dialog: 3239

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