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Muss ein Entsorgungsunternehmen, welches aussortierte Ammoniak-Kühlschränke "gebündelt" im Container an ein anderes Unternehmen weiterleitet, das die Behandlung der Kühlschränke durchführen soll, hierbei gefahrgutrechtliche Anforderungen berücksichtigen?

Die Kühlschränke sind unter die UN Nummer 3358 "KÄLTEMASCHINEN mit entzündbarem, nicht giftigem verflüssigtem Gas" einzustufen. Für diese kann nach Kapitel 3.3 ADR die Sondervorschrift 291 in Anspruch genommen werden. Hier ist folgendes nachzulesen:"Verflüssigte entzündbare Gase müssen in Bauteilen von Kältemaschinen enthalten sein. Diese Bauteile müssen mindestens für den dreifachen Betriebsdruck ...

Stand: 23.08.2019

Dialog: 42819

Ist für Personen, die einen Sicherheitsplan für den Umgang mit Chlorgas erstellen eine Sicherungsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) i.V.m. Sicherheitsüberprüfungsverordnung (SÜFV) erforderlich?

Ja siehe hierzu § 18 Nummer 3 Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV). Dort ist nachzulesen:"Lebenswichtige Einrichtungen sind im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr[...]3 die Teile von Unternehmen, in denen folgende Sicherungspläne verantwortlich erstellt werden oder die zu diesen vollständigen Sicherungsplänen Zugang haben:a)Sicherungspläne nach U ...

Stand: 18.08.2025

Dialog: 44156

Muss beim Transport von kritisch defekten Lithium-Ionen-Batterien (LIB) im Beförderungspapier der Zusatz "Beförderung nach Sondervorschrift 677, Beförderungskategorie 0" eingetragen werden oder "Beförderung nach Sondervorschrift 376, Beförderungskategorie 0"?

Gase oder Dämpfe neigen, sind der Beförderungskategorie 0 zuzuordnen. Im Beförderungspapier ist die Angabe «BEFÖRDERUNG NACH SONDERVORSCHRIFT 376» durch die Angabe «BEFÖRDERUNGSKATEGORIE 0» zu ergänzen."Dementsprechend ist im Beförderungspapier "Beförderung nach Sondervorschrift 376, Beförderungskategorie 0" einzutragen.Auf die DGUV Information 205-014 - Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen ...

Stand: 30.07.2025

Dialog: 44141