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Müssen wir beim Verkauf von Gasflaschen den Kunden einen Hinweis über die Gefahren beim Transport geben?

Die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt -GGVSEB- regelt in den §§ 17 ff. die Pflichten der an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten.Im Sinne der GGVSEB ist Verlader gemäß Abschnitt 1.2.1 ADR das Unternehmen, das die Versandstücke (Gasflasche) in ein Fahrzeug verlädt. Verlader im Sinne ...

Stand: 20.08.2014

Dialog: 12434

Unter welchen gefahrgutrechtlichen Bedingungen ist die Beförderung von Lösemittelabfällen in teilweise offenen Kleingebinden in "loser Schüttung" möglich.

dieses Abschnitts eingehalten werden; oder b) in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 17 eine Sondervorschrift mit einem mit den Buchstaben „VV“ beginnenden alphanumerischen Code angegeben ist, welche diese Beförderungsart ausdrücklich zulässt, und die in Abschnitt 7.3.3 aufgeführten Bedingungen dieser Sondervorschrift zusätzlich zu den Vorschriften dieses Abschnitts eingehalten werden. Abgesehen hiervon dürfen ...

Stand: 18.03.2019

Dialog: 11470