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Was ist bei der Beladung von LKW-Tankzügen und Eisenbahn-Kesselwagen mit Mineralöl zu beachten, insbesondere in Bezug auf das Begehen der Tanks?

Bei Beladevorgängen von Mineralöl auf Fahrzeuge sind die Gefahrgutvorschriften des ADR / RID zu beachten. Weiterhin müssen die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingehalten werden. Genauere Anforderungen für den Auf- und Abstieg sowie das Begehen des Fahrzeuges sind in der DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" in den §§ 24 und 25 zu finden. Informationen finden ...

Stand: 14.11.2017

Dialog: 6757

Handelt es sich bei dem Lieferverkehr zwischen Werk und einem Zulieferer um Gefahrguttransport, für den die Handwerkerregelung gilt?

Die von Ihnen durchgeführten Transporte fallen nicht unter die „Handwerkerreglung“, unabhängig davon wie häufig sie durchgeführt werden. In Unterabschnitt 1.1.3.1 c) des ADR heißt es, dass die Vorschriften des ADR/RID nicht gelten für Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und T ...

Stand: 20.08.2014

Dialog: 13497