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Wie ist zu verfahren, wenn eine Maschine anders genutzt wird als vom Hersteller vorgesehen?

Nach Anhang 2 Ziffer 2.2 der Betriebssicherheitsverordnung sind die Arbeitsmittel so bereitzustellen und zu benutzen, dass Gefährdungen für Beschäftigte durch physikalische, chemische und biologische Einwirkungen vermieden werden.Insbesondere muss gewährleistet sein, dass • Arbeitsmittel nicht für Arbeitsgänge und unter Bedingungen eingesetzt werden, für die sie entsprechend der Betriebsanleitung ...

Stand: 23.05.2017

Dialog: 13762

Müssen "einfache Bohrmaschinen" ebenfalls mit einem Not-Aus Schalter nachgerüstet werden, wie z.B. Säulenbohrmaschine oder Drehbank ?

, Einrichtungen oder Betriebsweisen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt wurden, heranzuziehen.Für Maschinen, die nicht vom Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie erfasst wurden, also vor Inkrafttreten der ersten Maschinenrichtlinie in Betrieb waren, sind insbesondere zur Beurteilung des Standes der Technik die Vorschriften der §§ 8 und 9 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. In diesen Vorschriften ...

Stand: 02.08.2023

Dialog: 24486