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Rechercheergebnisse

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Wie ist zu verfahren, wenn eine Maschine anders genutzt wird als vom Hersteller vorgesehen?

werden können. Können Gefährdungen für Beschäftigte bei der Benutzung von Arbeitsmitteln nicht vermieden werden, so sind angemessene Maßnahmen festzulegen und umzusetzen.  Soll eine Maschine anders genutzt werden als vom Hersteller vorgesehen, muss der Arbeitgeber mittels Gefährdungsbeurteilung mögliche Gefährdungen ermitteln und nötige Maßnahmen festlegen. Dabei soll er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit ...

Stand: 23.05.2017

Dialog: 13762

Muss nach einer Reparatur an einer ca. 20 Jahre alten CNC-Drehmaschine diese von einem Sachverständigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden?

anzuwenden sind (Risikoanalyse unter Beachtung der einschlägigen Normen, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, ...).Auch wenn eine Maschine ausschließlich für den Eigengebrauch hergestellt oder genutzt wird, unterliegt sie der 9. GPSGV und es muss bei einer wesentlichen Veränderung eine EG-Konformitätserklärung erstellt werden.Aufgearbeitete Maschinen, d.h. bei Maschinen, die durch Reparatur ...

Stand: 14.06.2012

Dialog: 11291