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Wie ist zu verfahren, wenn eine Maschine anders genutzt wird als vom Hersteller vorgesehen?

und dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Dabei ist auch zu klären, ob es sich bei nötigen Maßnahmen um eine wesentliche Veränderung handelt. Wird eine Maschine wesentlich verändert, gelten die gleichen Anforderungen, die auch für neue Maschinen gelten (dies gilt auch für Maschinen des Eigengebrauchs, also im eigenen Betrieb genutzte Maschinen).Ein Ablaufschema mit Entscheidungsschritten, ob ...

Stand: 23.05.2017

Dialog: 13762

Müssen Alt-Maschinen, die betrieblich eingesetzt werden, der aktuellen Maschinenrichtlinie entsprechen?

festlegen. Werden die Zielvorgaben nicht erfüllt, so hat er entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. In der amtlichen Begründung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung wird in Bezug auf den Unterschied zwischen der alten und der neuen BetrSichV diesbzgl. ausgeführt: "Die materiellen Anforderungen werden beibehalten, jedoch als Schutzziele formuliert. Diese gelten für alte, neue und selbst hergestellte ...

Stand: 13.07.2016

Dialog: 24966