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Wie ist bei berührungslos wirkender Schutzeinrichtungen das "Hintergreifen" zu verhindern?

hindurch erreicht werden können. Auch absichtliche Handlungen wie z.B. Über- oder Untergreifen, Übersteigen oder Unterkriechen der BWS dürfen nicht möglich sein. Erforderlichenfalls sind zusätzliche Schutzeinrichtungen ( z.B. feststehende oder bewegliche trennende Schutzgitter) anzubringen. Diese dürfen nicht auf einfache Weise entfernt werden können; oder sie sind mit der Steuerung des kraftbetriebenen ...

Stand: 29.05.2012

Dialog: 16305

Ist es ausreichend, wenn an einer Maschine die Gefahrenstellen mit einem Gehäuse mit Tür abgetrennt sind und sich die Tür nur mit Werkzeug öffnen lässt?

Trennende Schutzeinrichtungen müssen gemäß Anhang I, Ziff. 1.4.1 vierter Spiegelstrich der EU-Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG so befestigt sein, dass sie nicht auf einfache Weise Umgangen oder unwirksam gemacht werden können. Laut Anhang I, Ziff 1.4.2.1 RL 2006/42/EG dürfen feststehende trennende Schutzeinrichtungen sich nur mit Werkzeugen lösen oder abnehmen lassen. Dabei ...

Stand: 03.02.2017

Dialog: 28464

Abstände von Not-Aus-Betätigungseinrichtungen

Die Not-Aus-Stellteile müssen schnell und einfach erreichbar sein, so dass ein Abschalten der gefahrbringenden Bewegung oder anderer Gefährdungen jederzeit leicht möglich ist. Somit muss jeder Bedienstand über ein Not-Aus-Stellteil verfügen. Zusätzliche Stellteile sind an weiteren Arbeitsplätzen der Anlage, z.B. an Kontroll-, Beobachtungs- oder Sortierstellen vorzusehen.DIe Notwendigkeit ...

Stand: 31.05.2021

Dialog: 1702