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Werden wir zum Hersteller, wenn wir einen vorhandenen Roboter für Schulungszwecke auf einen Tisch mit trennender verriegelter Schutzeinrichtung bauen?

Ein Roboter mit Einbauerklärung ist eine unvollständige Maschine, bei dem in der Regel noch Sicherheitstechnik fehlt (hier die trennende Schutzeinrichtung), mit der er zur vollständigen Maschine wird. Der Betrieb einer sicherheitstechnisch unvollständigen Maschine (d. h. einer unsicheren Maschine) als Arbeitsmittel ist grundsätzlich verboten. Für die vollständige Maschine muss nach Abschluss ...

Stand: 30.05.2016

Dialog: 26697

Muss bei einer "unvollständigen Maschine" gemäß Maschinenrichtlinie eine Betriebsanleitung UND eine Montageanleitung geliefert werden?

, dass das in Artikel 13 genannte Verfahren abgeschlossen ist. Artikel 13 verweist zur Konkretisierung hierzu auf verschiedene Anhänge der Maschinenrichtlinie. Sicherheitstechnische Anforderungen an das Inverkehrbringen von unvollständigen Maschinen werden nicht genannt. Diese ergeben sich nur indirekt über die Inhalte der Dokumentation bzw. der verschiedenen Erklärungen. Fasst man alles zusammen, ergeben ...

Stand: 15.02.2013

Dialog: 17937