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Werden wir zum Hersteller, wenn wir einen vorhandenen Roboter für Schulungszwecke auf einen Tisch mit trennender verriegelter Schutzeinrichtung bauen?

Ein Roboter mit Einbauerklärung ist eine unvollständige Maschine, bei dem in der Regel noch Sicherheitstechnik fehlt (hier die trennende Schutzeinrichtung), mit der er zur vollständigen Maschine wird. Der Betrieb einer sicherheitstechnisch unvollständigen Maschine (d. h. einer unsicheren Maschine) als Arbeitsmittel ist grundsätzlich verboten. Für die vollständige Maschine muss nach Abschluss der A ...

Stand: 30.05.2016

Dialog: 26697

Muss bei einer "unvollständigen Maschine" gemäß Maschinenrichtlinie eine Betriebsanleitung UND eine Montageanleitung geliefert werden?

sich folgende Anforderungen an das Inverkehrbringen unvollständiger Maschinen: -   Durchführung einer Risikobeurteilung -   Auflistung, welche grundlegenden Sicherheitsanforderungen - nach Wahl des Herstellers - angewandt wurden und          eingehalten werden (Anhang II 1 B, Satz 2 Nr. 4 und Anhang VII B a) -   Ermittlung und Angabe der Restrisiken -   Maßnahmen treffen bei Serienfertigung, um ...

Stand: 15.02.2013

Dialog: 17937