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Muss für eine Komponente, die in eine Maschine eingebaut wird, eine Bedienungsanleitung in der Landessprache beigelegt werden, wenn erst der Maschinenhersteller das fertige Produkt in dieses Land liefert?

Eine Antwort zu der Fragestellung gibt Artikel 13 "Verfahren für unvollständige Maschinen" der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie): (1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dass a) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden; b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt ...

Stand: 02.11.2016

Dialog: 13858

Muss bei einer "unvollständigen Maschine" gemäß Maschinenrichtlinie eine Betriebsanleitung UND eine Montageanleitung geliefert werden?

ermitteln und eine Montageanleitung gemäß Anhang VI ausstellen und der unvollständigen Maschine     beifügen -   Eine Einbauerklärung nach Anhang II 1 B ausstellen und der unvollständigen Maschine beifügen. Anhand der v. g. Aufzählung erkennnt man, dass eine Betriebsanleitung nach der Maschinenrichtlinie nicht gefordert wird. Aus Sicht des Käufers einer unvollständigen Maschine ist es daher geboten ...

Stand: 15.02.2013

Dialog: 17937