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Ist bei der Konformitätserklärung eine Beschränkung auf gewisse Positionen ohne Namensnennungen ("vertreten durch Geschäftsführer, Technischen Leiter" etc.) sinnvoll, möglich oder überflüssig?

Zur Benennung der Person, die für die Bereitstellung der technischen Unterlagen bevollmächtigt ist, genügt die Angabe einer juristischen Person, die in der EU ansässig ist. Je nach Unternehmensstrukturen und Hierarchien ist es in dem Fall durchaus sinnvoll, ergänzende Angaben zu einem „ersten verantwortlichen Funktionsbereich“ zu definieren und innerbetrieblich für den Fall bekannt zu machen, dass ...

Stand: 27.05.2014

Dialog: 21199

Müssen wir für die Erstellung der Konformitätserklärung für die Maschine prüfen, ob der Kunde die Installation gemäß den geltenden Richtlinien ausgeführt hat?

Die Konformitätserklärung des Herstellers ist auszustellen, bevor das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird. D.h. bei Abgabe des Produktes an den Kunden muss die Erklärung beigefügt sein.Es besteht seitens des Herstellers die Pflicht, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßer Verwendung - dazu gehört auch die Installation - sicher ist. Die Installation ist ein wichtiger Bestandteil der Bedienung ...

Stand: 05.12.2023

Dialog: 43836