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Ist es zulässig, einzelne Teilkomponenten wegen fehlender Sicherheitskennwerte für Schnittstellen zur Not-Aus-Einrichtung aus der CE-Erklärung auszuschließen?

Aufgrund der Fragestellung wird davon ausgegangen, dass Sie Hersteller einer "Gesamtheit von Maschinen" im Sinne Art. 2 a) vierter Spiegelstrich der RL 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) sind. Als Hersteller einer Maschine sind Sie verpflichtet ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Art. 12 der RL 2006/42/EG für die gesamte Maschine durchzuführen. Im Rahmen der nach Anhang I RL 2006/42/EG durchzuf ...

Stand: 09.04.2014

Dialog: 20858

Liegt die Entscheidung, ob eine Maschine als "vollständige" oder "unvollständige" Maschine in Verkehr gebracht wird allein beim Hersteller/Inverkehrbringer der Maschine?

In der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG – MRL) ist geregelt, wie sich unvollständige Maschinen von Maschinen unterscheiden:Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich allein aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Sie ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zus ...

Stand: 11.02.2015

Dialog: 23065