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Ist es zulässig, dass wir für eine unfertige Maschine, die wir in unsere CE-konforme Anlage integrieren, nur eine Einbauerklärung erstellen?

Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, das ...

Stand: 16.12.2019

Dialog: 42977

Welche Form muss die Herstellererklärung haben? Reicht eine E-Mail?

rechtlichen Anforderungen der Maschinenrichtlinie bestätigt.Einer weiteren Bestätigung, dass bestimmte technische Normen eingehalten sind, bedarf es aus öffentlich rechtlicher Sicht nicht.Sollten Sie Erkenntnisse haben, dass nicht alle Anforderungen der RL 2006/42/EG eingehalten sind oder bei einer bestimmungsgemäßen oder vorhersehbaren Benutzung der Maschine Personen, Haustiere und Sachen gefährdet ...

Stand: 16.04.2013

Dialog: 18328