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Kann ein Sicherheitsbauteil gemäß Maschinenrichtlinie auch als unvollständige Maschine angesehen und somit statt der Konformitätserklärung eine Einbauerklärung erstellt werden?

Ein Sicherheitsbauteil ist gemäß Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) eine Maschine. Dies bedeutet, dass alle formalen und technischen Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu erfüllen sind. Diese Definition schließt aus, dass nur die Anforderungen an „unvollständige Maschinen“ erfüllt werden.Eine EG- Konformitätserklärung und eine Bedienungsanleitung si ...

Stand: 03.04.2020

Dialog: 19011

Fällt eine durch Schwerkraft betriebene Rollenbahn unter die Maschinenrichtlinie?

Frage 1:Zur Beantwortung der Frage wird § 35 des Leitfadens zur aktuellen Maschinenrichtlinie herangezogen. Dort heißt es u. a.:"…Die beweglichen Teile von Maschinen, die in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, müssen von einer anderen Energiequelle als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft angetrieben werden. Maschinen, die von der unmittelbar eingesetzt ...

Stand: 29.06.2015

Dialog: 24183