Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Fallen Stapleranhänger und im speziellen Stapler-Tender unter die Maschinenrichtlinie?

Stapler-Tender sind „auswechselbare Ausrüstung“ i. S. des Art.2 b) der Maschinenrichtlinie, d.h. "eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern". Damit fallen diese Produkte unter den Geltungsbereich des Art. 1 b) der Maschinenrichtlinie. Solche auswechselbaren Ausrüstungen ...

Stand: 26.11.2020

Dialog: 43185

Benötigt ein selbstgebauter Prüfstand für Arbeitsmittel eine CE-Kennzeichnung?

oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet". Gemäß diesen Definitionen handelt es sich bei Ihrem Prüfstand um eine Maschine, dessen Hersteller Sie sind.   Ab dem 01.01.1995 muss der Hersteller für jede Maschine, die in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie (MRL) fällt ...

Stand: 03.03.2017

Dialog: 23293