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Ist eine Kennzeichnung elektrischer Arbeitsmittel mit K1 oder K2 verpflichtend?

Hierzu lässt sich unter dem Punkt 5 der DGUV Information 203-005 "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen" folgendes nachlesen:"Um dem Anwender die Auswahl geeigneter Betriebsmittel zu erleichtern, wird deren eindeutige Kennzeichnung, z. B. mit „K1“ oder „K2“, entsprechend der Kategorisierung nach Abschnitt 4 empfohlen. Dazu muss der Unternehmer ...

Stand: 01.08.2018

Dialog: 42390

Darf ein Elektroschaber ohne Angaben zu den Vibrationswerten (Hand-Arm-Vibration) formal eine CE Kennzeichnung aufweisen und/oder In Verkehr gebracht werden?

der von mobilen Maschinen übertragenen Vibrationen-, S. 359 ff.)BAuA Fakten: Tipps für den Einkauf von Maschinen, Nutzung von Herstellerangaben zur Auswahl vibrationsarmer handgeführter MaschinenDGUV Fachbereich Holz und Metall, FB HM-023: Emissionsangaben Lärm u. Vibrationen, Vorgaben für Hersteller / Lieferanten nach 9. ProdSV bzw. EG-Richtlinie 2006/42/EGSollten die Informationen zu #1 und # 2 ...

Stand: 12.06.2023

Dialog: 43796