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Muss auch an einer unvollständigen Maschinen ein Typenschild angebracht werden?

Ein Typenschild ist für unvollständige Maschinen in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht vorgeschrieben, sie sollten aber so gekennzeichnet sein, dass eine eindeutige Zuordnung zu der jeweiligen Montageanleitung und zur Einbauerklärung sowie zum Hersteller möglich ist.Begründung:Nach Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine „unvollständige ...

Stand: 22.04.2024

Dialog: 43123

Wie sind Einzelmaschinen, die zu einer Gesamtheit von Maschinen zusammengefügt sind, zu kennzeichnen? Wo sind die Dokumente aufzubewahren?

von Maschinen.Die technischen Unterlagen umfassen nach Anhang VII Teil A der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: „[…] - gegebenenfalls die Einbauerklärung für unvollständige Maschinen und die Montageanleitung für solche unvollständigen Maschinen,- gegebenenfalls eine Kopie der EG-Konformitätserklärung für in die Maschine eingebaute andere Maschinen oder Produkte,- eine Kopie der EG-Konformitätserklärung ...

Stand: 09.02.2023

Dialog: 5690