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Fallen Stapleranhänger und im speziellen Stapler-Tender unter die Maschinenrichtlinie?

Stapler-Tender sind „auswechselbare Ausrüstung“ i. S. des Art.2 b) der Maschinenrichtlinie, d.h. "eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern". Damit fallen diese Produkte unter den Geltungsbereich des Art. 1 b) der Maschinenrichtlinie. Solche auswechselbaren Ausrüstungen ...

Stand: 26.11.2020

Dialog: 43185

Müssen separat gekaufte Zusatzgewichte für den Schleppereinsatz in der Landwirtschaft eine CE-Kennzeichnung aufweisen?

Nach unserer Auffassung handelt es sich bei den geschilderten Zusatzgewichten nicht um Anbaugeräte, die als "auswechselbare Ausrüstungen" unter die Maschinenrichtlinie - MRL - fallen. Bei einer "auswechselbaren Ausrüstung" gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG  Artikel 2b) handelt es sich um eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst ...

Stand: 29.10.2014

Dialog: 22173