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Rechercheergebnisse

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Benötigen Maschinen, die für den Eigengebrauch hergestellt werden, eine EU-Konformitätserklärung und eine CE-Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EU) 2023/1230?

die technischen Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme der Maschine oder des dazugehörigen Produkts mindestens zehn Jahre lang für die Marktüberwachungsbehörden auf. Gegebenenfalls wird der in den technischen Unterlagen enthaltene Quellcode oder die darin enthaltene Programmierlogik auf begründeten Antrag den zuständigen nationalen Behörden zur Verfügung ...

Stand: 18.03.2025

Dialog: 44092

Was muss ich vorm Inverkehrbringen von Stehlampen (ohne Leuchtmittel), Lichterketten (mit Batterie oder Adapter) oder Dekorationsartikel mit integrierter Lichterkette beachten?

die Verpflichtungen für das rechtmäßige Inverkehrbringen der Produkte auf dem europäischen Markt, vergleichbar mit einem Hersteller mit Sitz innerhalb der Gemeinschaft. Sie müssen auf Verlangen den Behörden (z. B. auch gegenüber dem Zoll bei der Einfuhr) alle Dokumentationen zur Konformitätsbeurteilung und die Konformitätserklärung vorlegen können, und das auch für den Zeitraum von 10 Jahren ...

Stand: 22.03.2014

Dialog: 20712