Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Handelt es sich bei der genannten Vorrichtung um eine unvollständige Maschine oder um eine auswechselbare Ausrüstung?

ursprünglich nicht vorgesehene Werkstücke bearbeiten).Ggf. muss im Einzelfall vor Ort unter Beteiligung der zuständigen Aufsichtsbehörde die Entscheidung getroffen werden, ob es sich bei der beschriebenen Vorrichtung um eine auswechselbare Ausrüstung oder um ein Werkzeug handelt. Die Adressen der zuständigen Marktaufsichtsbehörde sind unter www.icsms.de zu recherchieren. ...

Stand: 17.12.2019

Dialog: 11475

Fallen Handhebelpressen in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie?

werden. Sofern keine Erfahrungen mit Risikobeurteilungen vorhanden sind, wird empfohlen sich durch Dritte (z. B. durch Sachverständige aus dem Maschinenrecht) entsprechende Hilfe einzukaufen. Hinweis: Da wir von hier aus die Handhebelpresse und die beabsichtigten Umbauten nicht beurteilen können, empfehlen wir Ihnen, die Thematik mit der für Sie zuständigen Arbeitsschutzbehörde vor Ort zu klären. ...

Stand: 04.08.2015

Dialog: 24447