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Was ist zu beachten, wenn selbstgefertigte, nicht genormte Paletten für die Lagerung von speziellen Gütern, in den innerbetrieblichen Verkehr gebracht werden?

Einem Betrieb ist es nicht verboten, Paletten selber zu bauen.Bei Paletten handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel nach §§ 4 - 6 und §§ 8 - 10 sowie Anhang 1 der BetrSichV sind einzuhalten. Die an Paletten zu stellenden Anforderungen werden z. B. bei der European Pallet Association e.V. (EPAL) beschr ...

Stand: 30.04.2025

Dialog: 18685

Gibt es Vorschriften zum Thema Gefahrstoffe, die in Maschinen eingebaut sind?

Die beim Inverkehrbringen von Gefahrstoffen und ggf. auch bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu beachtenden Anforderungen sind spezialgesetzlich geregelt, wie z. B. im Chemikaliengesetz - ChemG, der Gefahrstoff-Verordnung - GefStoffV - oder verschiedenen Verordnungen der EU wie z. B. REACH oder CLP-VO. Bezüglich der Emissionen gefährlicher Werkstoffe und Substanzen aus Maschinen (Luft getragene ...

Stand: 22.10.2015

Dialog: 25072