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Was ist zu beachten, wenn selbstgefertigte, nicht genormte Paletten für die Lagerung von speziellen Gütern, in den innerbetrieblichen Verkehr gebracht werden?

Einem Betrieb ist es nicht verboten, Paletten selber zu bauen.Bei Paletten handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel nach §§ 4 - 6 und §§ 8 - 10 sowie Anhang 1 der BetrSichV sind einzuhalten. Die an Paletten zu stellenden Anforderungen werden z. B. bei der European Pallet Association e.V. (EPAL) beschr ...

Stand: 30.04.2025

Dialog: 18685

Dürfen Tauchflaschen, die nach TPED (RL 2010/35/EU) mit PI-Kennzeichen in Verkehr gebracht worden sind, in Deutschland verwendet und wiederbefüllt werden?

werden.Anmerkung: Pi-Kennzeichnung: eine Kennzeichnung, die angibt, dass ortsbewegliche Druckgeräte die geltenden Anforderungen für die Konformitätsbewertung gemäß den Anhängen der Richtlinie 2008/68/EG und gemäß der vorliegenden Richtlinie erfüllen;(siehe auch http://europa.eu/legislation_summaries/transport/road_transport/tr0034_de.htm#key )Flaschen die zum Tauchen bestimmt sind werden vom Geltungsbereich ...

Stand: 11.05.2012

Dialog: 16211

Welche Dinge sind zu beachten, wenn im Betrieb Transportboxen/Transportgestelle selbst nach eigenen Bedürfnissen gebaut werden?

Die von Ihnen beschriebenen Transportboxen/-gestelle benötigen keine Konformitätserklärung. Nachweise über ausreichende Dimensionierung, z.B. von Anschlagpunkten, der Konstruktion als Ganzes, der Flaschenhalterungen sowie sonstiger Halterungen, außerdem der Schweißnähte, Qualifikation des Schweißers, die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung und ggf. Betriebsan ...

Stand: 22.12.2016

Dialog: 28160